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Deutschland:
Siller GmbH & Co KG
Robert-Bosch-Str. 35
74523 Schwäbisch Hall

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Telefon 0791-5800-0
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HRA 571003 AG Stuttgart,
pers. haft. Gesellschafter: Siller Verwaltungs-GmbH
HRB 570706 AG Stuttgart,
Geschäftsführer: Edgar Siller, Henning Schwartau
USt.- IdNr. DE 146 788 966
Österreich:
Siller GmbH
Seilerstätte 22
1010 Wien

Telefon 01-5860077
Telefax 01-5860099
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Geschäftsführer: Edgar Siller
Handelsgericht Wien FN 829 79 d
USt.- IdNr. ATU 15 208 308

Alle Informationen unserer Website werden unter Copyright ©2000-2008 von Siller Print Factory veröffentlicht. Die Verwendung von Bildern, Texten oder Dokumenten aus dieser Website darf nur mit besonderer Genehmigung der Siller Print Factory erfolgen und dies auch nur dann, wenn jede gemachte Kopie diesen Copyright Text enthält.

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Siller Print Factory
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertrages
Nachstehende Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Auftraggeber, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Es gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in jeweils neuester Fassung.
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Offensichtliche Fehler in Angeboten, auch Kalkulations- und Schreibfehler sind nicht bindend und können berichtigt werden.

II. Transport
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Etwaige Transportschäden können nur beim Anlieferer (Paketdienst, Post, Bahn usw.) geltend gemacht werden.

III. Beanstandungen, Korrekturabzug
Korrekturabzüge sind auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Druckgenehmigung des Auftraggebers enthebt uns der Verantwortung für Druckfehler.
Bei gestellten Daten trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt, sachliche und fachliche Richtigkeit der Dokumente.

IV. Toleranzen
Zulässig sind
  • geringfügige technische Änderungen und geringfügige Änderungen der Materialbeschaffenheit
  • geringfügige Farbtoleranzen
  • Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge
  • Standdifferenzen bis zu 0,5 % der Blattgröße
  • Qualitätsschwankungen

bedingt durch die technischen Gegebenheiten beim jeweiligen Papierhersteller oder bei durchschreibenden Papieren und Folien bedingt durch die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Herstellers und/oder Lieferers, die wir auf Anforderung zur Verfügung stellen.

V. Untersuchungs- und Rügepflicht
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort, auch wenn Muster übersandt waren, zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel nicht vor der Weiterverarbeitung oder innerhalb einer Ausschlußfrist von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns gerügt worden sind. Die Unvollständigkeit der Lieferung ist sofort zu rügen.

VI. Garantien, Mängelansprüche, Verbraucherregress
Garantieerklärungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet in der Auftragsbestätigung enthalten sein oder nachträglich schriftlich vereinbart werden. Angaben über Eigenschaften unserer Erzeugnisse, ihrer Verarbeitung und Anwendung, über besondere Maßgenauigkeit sowie über die Einhaltung von DIN-Vorschriften werden nur dann Beschaffenheitsgarantie, wenn sie im jeweiligen Fall ausdrücklich vereinbart wurden. Mängelansprüche scheiden aus für Differenzen in Qualität, Abmessung, Dichte, Gewicht o.ä., wenn solche Differenzen branchen- und materialübliche Abweichungen nicht überschreiten, insbesondere, wenn sie innerhalb obengenannter Toleranzen (IV.) oder des Toleranzbereiches von Güterichtlinien oder Normen liegen. Wir haften nicht für Mängel, welche auf unsachgemäße Verwendung oder Abnutzung zurückgehen. Durch vom Auftraggeber oder Dritte ohne unsere Zustimmung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe werden jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
Bei berechtigten, rechtzeitig geltend gemachten Beanstandungen gewähren wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder liefern Ersatz. Für Ersatzlieferungen steht uns ein angemessener, insbesondere der für die Beschaffung der Ersatzware erforderliche Zeitraum zur Verfügung. Berührt der Mangel die Gebrauchstauglichkeit nicht und liegt kein wesentlicher Mangel vor, sind wir berechtigt, statt der Nacherfüllung Minderung zu gewähren. Die weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass wir uns mit der Nacherfüllung wegen wesentlicher Mängel in Verzug befinden und eine angemessene Nachfrist abgelaufen ist oder zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind. Auch nach Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu leisten, bis uns eine eindeutige Erklärung des Bestellers zugegangen ist, welche weitere Leistungen ausdrücklich zurückweist. Sind berechtigte Beanstandungen trotz ordnungsgemäßer Untersuchung bei der Eingangskontrolle des Auftraggebers nicht erkennbar, stehen dem Auftraggeber die vorstehend geregelten Mängelansprüche auch dann zu, wenn die Ware bereits be- oder verarbeitet wurde. In diesen Fällen besteht auch nach Ablauf der Rügepflicht das Rückgriffsrecht. Der Auftraggeber hat Aufwendungen, welche bei hinreichender Vorsorge für die Nacherfüllung gegenüber dem Letztverbraucher nicht entstanden wären, selbst zu tragen.

VII. Haftung
Zwingende Bestimmungen der Produkthaftungsvorschriften bleiben unberührt.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften haften wir bei Garantieverstößen, Personenschäden und soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Auf Anforderung erhält der Auftraggeber unsere Deckungssummen nachgewiesen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

VIII. Fixtermine, Liefertermine, Verzugsfolgen
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Es ist uns unmöglich, alle Druckaufträge auf deren Inhalt zu überprüfen. Fixtermine sind deshalb auch dann ausdrücklich zu vereinbaren, wenn aus den Leistungsinhalten auf einen Termin geschlossen werden kann.
Im Verzugsfalle sind wir zur Leistung berechtigt, bis der Besteller ausdrücklich Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Der Verzugsschadensersatzanspruch ist ebenso wie der Schadensersatzanspruch statt der Leistung begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes, es sei denn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

IX. Eigentumsvorbehalt, Sicherheitsabtretung
Die Ware bleibt, ausgenommen ihre Weiterveräußerung in ordnungsgemäßem Geschäftsgang, unser Eigentum bis zur Bezahlung des Kaufpreises.

X. Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung später als 30 Tage nach Rechnungsdatum sind 5% Verzugszinsen zu bezahlen.
Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, so können wir Vorauszahlung verlangen.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht hat er nur, soweit wir Gewährleistungsansprüche zurückgewiesen haben. Das Zurückbehaltungsrecht wird in diesen Fällen auf den einfachen Mangelbeseitigungsbetrag beschränkt.

XI. Urheberrecht
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt bei uns.

XII. Entwurfskosten etc.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche vom Auftraggeber veranlaßte Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn der betreffende Auftrag nicht erteilt wird.

XIII. Impressum
Wir können auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Lieferanten.